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Handbuch des Staatsrechts
Band IV: Aufgaben des Staates
3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2006, XXXIX, 1333 Seiten
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Inhalt Band IV
Die Aufgaben des Staates sind in Bewegung. Was gestern als eherner Bestand erschien, entgleitet ihm heute teilweise und verlagert sich auf Private oder auf europäische und auf internationale Organisationen. Während Währungshoheit und Landesverteidigung in überstaatliche Verantwortung und Post und Bahn in gesellschaftliche Organisationsgewalt übergehen, wachsen dem Staat neue Aufgaben zu wie Umweltschutz und Datenschutz. Latente Staatsziele gewinnen unversehens akute...
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Titeldetails
- XXXIX. 1333 Seiten. Hardcover. Buckram-Leinen mit Goldprägung. Mit Schutzumschlag. Im Schuber
- ISBN 978-3-8114-3501-8
- 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2006
- Erschienen bei C.F. Müller
- 17,0 x 24,0 cm
- Erscheinungsdatum: 28.09.2006
Autor(en)
- Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee (Hrsg.),
- Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof (Hrsg.),
- Prof. Dr. Peter Axer,
- Prof. Dr. Martin Burgi,
- Prof. Dr. Hermann Butzer,
- Prof. Dr. Christian Calliess,
- Prof. Dr. Christoph Engel,
- Prof. Dr. Bardo Faßbender,
- Prof. Dr. Volkmar Götz,
- Prof. Dr. Bernd Grzeszick,
- Prof. Dr. Roman Herzog,
- Prof. Dr. Werner Hoppe †,
- Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee,
- Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,
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- Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack,
- Dr. habil. Arnd Uhle,
- Prof. Dr. Maximilian Wallerath
Pressestimmen
Den hohen Erwartungen, die die drei ersten Bände des Handbuchs geweckt haben, werden die beiden hier besprochenen vollauf gerecht. Der wissenschaftliche Standard ist durchweg exzellent, was selbstredend Kritik im Detail nicht ausschließt. Und zu der vorzüglichen Ausstattung der Bücher kann man den Verlag nur beglückwünschen.Prof. Dr. Hans- Werner Laubinger, in: VBlBW. 4/2008
Insgesamt ist es den Herausgebern und den Autoren gelungen, beim wichtigen Thema der Staatsaufgaben und des Handelns des Staates Tradition und Zukunftsorientierung zu verbinden. So kann man den neuen Band IV des Handbuchs des Staatsrechts in seiner jetzigen Gestalt als einen besonderen Höhepunkt des Gesamtwerkes bezeichnen.
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, in: BayVBl. 3/2008

