Handbuch des Staatsrechts

Band I: Historische Grundlagen

3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2003, XXXIII, 884 Seiten

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      Buckram-Leinen mit Goldprägung. Mit Schutzumschlag. Im Schuber
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Seit Begründung der auf zehn Bände angelegten Edition HANDBUCH DES STAATSRECHTS im Jahre 1987 sind gravierende politische Veränderungen eingetreten (Wiedervereinigung), die nicht zuletzt auch in staats- und verfassungsrechtlicher Hinsicht von Bedeutung waren und demzufolge auch in der Edition (Bände VIII und IX) ihren Eingang gefunden haben.

Teilweise sind die dort enthaltenen Beiträge nun in die Neuauflage des Bandes I eingeflossen. Im Zusammenhang mit der thematischen Neuordnung der...
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Titeldetails
  • XXXIII. 884 Seiten. Hardcover. Buckram-Leinen mit Goldprägung. Mit Schutzumschlag. Im Schuber
  • ISBN 978-3-8114-5026-4
  • 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2003
  • Erschienen bei C.F. Müller
  • 17,0 x 24,0 cm
  • Erscheinungsdatum: 30.05.2003
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Pressestimmen
"Etwas
zum Lobe dieser vorzüglichen Edition zu sagen, die zu den
herausragenden Werken der staats- und verfassungsrechtlichen Literatur
gehört, hieße Eulen nach Athen tragen. ... Dem Niveau des Handbuchs
entspricht die an den Vorauflagen bewährte Sorgfalt und ebenso die
gediegene Ausstattung, die der renommierte Verlag der Publikation
angedeihen lässt.
Rudolf Wassermann in: Recht und
Politik 2/2006

"Die Ausstattung der Bände ist
vortrefflich. Das Handbuch ist unverzichtbar für jede wissenschaftliche
Bibliothek, die sich mit dem Staat beschäftigt, und für jede
Gerichtsbibiothek. Es stellt eine Zierde dar für jede Anwaltskanzlei,
die etwas auf sich hält."
Prof. Dr. Hans-Werner
Laubinger, Mainz in: VBlBW 4/2006

"Jubel
ist angebracht! Der `Isensee/Kirchhof`, der summa summarum zu gut ist,
als dass er es sich leisten könnte, von der Zeit überholt zu werden ...
erscheint in der 3. Auflage."
Prof. Dr. Horst Sendler
in: DVBl 1/2004

"Das Handbuch des
Staatsrechts gehört schon seit seiner ersten Auflage zu den
herausragenden Werken; es hat ... einen der ersten Plätze in der
staatsrechtlichen Literatur gewonnen und bedarf keiner besonderen
Empfehlung mehr ... Man kann zuversichtlich sein, dass die weiteren
Bände die hohen Erwartungen erfüllen, die die Lektüre des neuen ersten
Bands weckt."
Prof. Dr. Ernst Benda in: DÖV 9/2004


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