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Dr. Bernhard Burkholz,
Richter am VG

Dr. Bernhard Burkholz hat sich schon im Studium auf das öffentliche Recht spezialisiert und im Jahr 1987 in diesem Rechtsgebiet im Rahmen seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main promoviert. Er war nach dem 2. Staatsexamen (ebenfalls 1987) und einer vorübergehenden Beschäftigung als freier Rechtsanwalt beim Hessischen Rundfunk für drei Jahre mit zivilrechtlichem Schwerpunkt tätig. Es folgten sechs Jahre in der Abteilung Recht und Verfassung der Hessischen Staatskanzlei, bevor er 1998 seine Tätigkeit als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufnahm. Seitdem ist er Mitglied der für die Gebiete öffentliches Dienstrecht und Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständigen Kammer. Im Nebenamt fungiert Dr. Burkholz als Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare; außerdem ist er Autor eines Kommentars zum Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und Mitautor bei Kommentaren zum HPVG sowie zum Beamtenstatusgesetz und zum HBeamtVG. Vortrags- und Fortbildungstätigkeiten sowie der Vorsitz im Bezirksrichterrat beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof runden sein Tätigkeitsfeld ab.

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