TVOED und Tarifrecht: Tarifvertragstexte und Rechtsprechung
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Berechnungsjahr:
2010
Währung:
Euro
Bundesland:
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Lohnsteuerklasse:
I II III IV V VI
Lohnsteuerfaktor:
1
Zahl der Kinderfreibeträge:
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 6,5 7,0 7,5 8,0 8,5 9,0
Jahresfreibetrag gemäß Lohnsteuerkarte 2:
€
Kirchensteuerpflicht:
ja nein
Voraussichtlicher Jahreslohn/Gehalt 3:
Abfindungssumme:
Rentenversicherung:
Kranken- und Pflegeversicherung:
gesetzlich privat, mit Arbeitgeberzuschuss privat, ohne Arbeitgeberzuschuss
Krankenkassenbeitragssatz (gesetzlich):
14,9%
Krankenkassenbeitrag (privat, Monatswert):
Pflegeversicherungsbeitrag (privat, Monatswert):
Beitragszuschlag für Kinderlose:
1 Der Lohnsteuerfaktor wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt bestimmt und in die Lohnsteuerkarte eingetragen.
2 Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte schließt die Anwendung des Faktorverfahrens aus.
3 Das Programm zeigt die lohnsteuerliche Behandlung einer Abfindung zum Zeitpunkt des Bezugs der Abfindung. Werden im Lauf des Jahres weitere Einkünfte erzielt, so kann es bei der Einkommensteuerveranlagung zu Nachzahlungen kommen.