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Loseblattwerk

  

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EmS, MFAG, INF-Code

Ergänzende Vorschriften für Gefahrguttransporte auf See - Supplement zum IMDG-Code

268 Seiten
Loseblattwerk

Eur (D) 88,00 zzgl. Aktualisierungslieferungen
ISBN 978-3-923190-25-6

Storck Verlag Hamburg

 
 

Produktinfo

Gefahrgutbeförderungen auf See sind in Deutschland im Wesentlichen in der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) und in der deutschen Übersetzung des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) geregelt. In diesem Supplement zum IMDG-Code (Stand: Amendment 34-08) sind weitere Vorschriften in Deutsch zusammengestellt, die teils grundsätzlich gelten, teils nur für spezielle gefährliche Stoffe bzw. Stoffgruppen oder Beförderungsarten relevant sind.

Bei Zwischenfällen, Unfällen oder Notfällen an Bord ist die Besatzung auf hoher See auf sich allein gestellt und kann zunächst meist nur per Funk Hilfe erhalten. Laut GGVSee muss sich der EmS-Leitfaden (Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern) an Bord befinden, um dennoch sofort auf Feuer und Leckagen reagieren zu können. Anhand der EmS-Leitfaden-Anweisungen in den Beförderungsdokumenten hat die Schiffsleitung für die Notfallausrüstung zu sorgen.

Der Medical First Aid Guide – MFAG (Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern) ist ebenfalls an Bord vorgeschrieben. Die Schiffsleitung findet hier, was bei einem Unfall mit Gefahrgut zu beachten ist und wie Erste Hilfe geleistet werden muss bzw. welche Medikamente angewendet werden dürfen.

Aber auch das Landpersonal kann im Fall eines solchen Falles mit dem EmS-Leitfaden und dem MFAG wertvolle Unterstützung liefern, wenn diese Vorschriften bei Reedereien usw. verfügbar sind.

Bei der Beförderung bestimmter radioaktiver Stoffe ist der INF-Code (Internationaler Code für die sichere Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hochradioaktiven Abfällen mit Seeschiffen) von Bedeutung.

Beförderungseinheiten wie Container sind seit langem unverzichtbarer Bestandteil der weltweiten Transportströme. Wie gefährliche Güter darin zu packen und zu sichern sind, regeln die CTU-Packrichtlinien (Richtlinien der IMO, ILO und UNECE für das Packen von Beförderungseinheiten (CTUs)).

Und wird das Transportgut in einer Beförderungseinheit während der Reise begast, um es vor Schädlingen zu schützen, sind die Empfehlungen für die sichere Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen für die Begasung von Beförderungseinheiten unverzichtbar.